Gutachten

Ärztliche Gutachten

Das ärztliche Gutachten hat das Ziel, die Ansprüche des ggfs. Erkrankten an die gesetzliche Unfallversicherung, der Solidargemeinschaft oder an den Staat medizinisch abzuklären. 

Im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erstellt das Ärzteteam Gutachten für die Deutsche Rentenversicherung, das Sozialgericht, die Berufsgenossenschaften oder für das Versorgungsamt.

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